Urteil zu Facebook Like - dieser verstößt gegen europäisches Datenschutzrecht
Alle Webseiten, die einen Social Share Button einsetzen, können potentiell abgemahnt werden, da diese Buttons ungefragt Nutzerdaten zu Facebook, google, twitter etc übertragen und so gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen. Es ist also nicht nur Facebook betroffen, sondern praktisch auch jeder andere Share / Like / Teilen Button. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und muss noch vom EuGH geprüft werden.
Was ist passiert?
Das LG Düsseldorf hatte im März 2016 entschieden, dass eingebundene Facebook Like Buttons nicht erlaubt sind, weil diese ungefragt Nutzerdaten an Facebook übertragen. Diese Übertragung geschieht ohne Wissen und Zustimmung der betroffenen Nutzer, sogar Daten von Nichtmitgliedern von Facebook werden übertragen. Diese Praktik verstößt gegen das Datenschutzrecht und ist deswegen nicht zulässig.
Was muss nun getan werden?
Reichte früher ein Hinweis in der Datenschuzerklärung, so ist dies nun nicht mehr ausreichend. Betroffene Seitenbetreiber müssen nun handeln und haben folgende Optionen:
- Entfernen des von Facebook zur Verfügung gestellten Like Plugins - dies sollte auf jeden Fall geschehen
- Agenturen sollten Ihre Kunden auf die neue Situation bzw das Abmahnrisiko aufmerksam machen
- Verzicht auf Social Share Buttons - Damit entfällt allerdings die Anzeige der Likes. Ein normaler Link kann bestehenbleiben.
- Nutzung von Alternativen wie etwa Shariff
Fazit zu Social Share Buttons:
Aller Voraussicht nach werden Social Share Buttons, die Nutzerdaten ungefragt direkt an die entsprechenden Anbieter übertragen, als nicht zulässig erklärt. Daher sollten sich Webseitenbetreiber bereits jetzt informaieren und nach Alternativen suchen, wie etwa Shariff, oder nur normale Links verwenden.
Quelle:
https://www.e-recht24.de/artikel/facebook/10081-urteil-abmahnung-facebook-like-button.html