Der Weihnachtsbaum hat nicht nur einen Steuersatz
Sechs verschiedene Steuersätze sind für einen Weihnachtsbaum möglich - fast unglaublich. Welcher Steuersatz für Ihren Weihnachtsbaum angesetzt wird, hängt auch davon ab, bei wem Sie Ihren Baum kaufen - und welchen. Die Spanne der Steuersätze reicht dabei von 0 bis 19 Prozent.
Augen auf beim Weihnachtsbaumkauf!
Nicht nur die Geschmäcker sind verschieden - auch die Steuersätze. Beim Kauf eines Weihnachtsbaum können bis zu 6 verschiedene Steuersätze anfallen - abhängig von der Art des Baumes und vom Verkäufer. Dabei können Steuersätze zwischen 0 und 19 Prozent anfallen. Der Reihe nach sind diese Steuersätze:
- 0% - Wenn Sie Ihren Baum von einem Kleinunternehmer kaufen, müssen Sie keine Umsatz- bzw Mehrwertsteuer zahlen.
- 5,5% - So viel Mehrwertsteuer zahlen Sie, wenn Sie einen Weihnachtsbaum von einem Forstwirt kaufen.
- 7% - Für Baumärkte und Gartencenter gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%.
- 10,7% - Kaufen Sie Ihren Weihnachtsbaum bei einer spezialisierten Weihnachtsbaum-Zucht, fallen 10,7% Umsatzsteuer an.
- 19% - Der reguläre, nicht ermäßigte Steuersatz fällt an, wenn Sie einen künstlichen Weihnachtsbaum kaufen.
Der sechste mögliche Fall betrifft die Differenzbesteuerung:
Kaufen Sie einen künstlichen Weihnachtsbaum gebraucht bei einem Trödler, fallen zwar 19% Mehrwertseteuer an, allerdings nur auf die
Differenz zwischen Einfaufspreis der Zwischenhändlers und dem Wiederverkaufswert.
Nicht nur zu Weihnachten ist Steuersatzchaos möglich ...
... auch zu anderen Festen oder auch generell kann die Besteuerung sehr komplex werden. Spätestens an Ostern können ahnliche Besteuerungen auftreten - je nachdem ob man ein 'echtes' Hühnerei oder ein künstliches Deko-Ei kauft. Hier ist der Steuersatz ebenfalls unterschiedlich!
Fazit zum Weihnachtsbaum-Steuersatz:
Dass das deutsche Steuerrecht sehr komplex ist, ist nicht unbekannt. Aber dass für ein und denselben Baum mehrere verschiedene Steuersätze anfallen können, ist doch sehr verwunderlich. Möglicherweise könnte hier eine Vereinfachung viele Probleme lösen. Generell könnte das deutsche Steuerrecht vereinfacht werden, um so eine höhere Effizienz, bessere Verwaltbarkeit und geringere Komplexität zu erreichen.
Quelle:
BdS